Im Januar 2018 haben sich die beiden Rechtsanwälte RA Volker Gößling & RA Thomas Quast zu einer etablierten Kanzlei in der Lutherstadt Wittenberg zusammen getan.
Rechtsanwalt, Mediator Volker Gößling
Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Gößling ist seit 1995 zugelassener Rechtsanwalt. Er hat an der Universität in Bielefeld studiert und sein Referendariat am Landgericht Detmold absolviert. In den Jahren 1990 – 1992 hat er als freiberuflicher Dozent Arbeits- und Handelsrecht in den neuen Bundesländern unterrichtet. Im Jahre 1996 hat sich Rechtsanwalt Gößling als Anwalt in der Luth. Wittenberg niedergelassen. Er betreibt dort seitdem durchgehend eine Anwaltskanzlei und ist auch seit 2009 zudem als ausgebildeter Mediator tätig. Herr Rechtsanwalt Gößling bildet sich insbesondere jährlich in den von ihm vertretenen Rechtsbereichen weiter.
Rechtsanwalt Thomas Quast
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Thomas Quast wurde 1964 in Fulda geboren. Von 1984 bis 1995 absolvierte er sein Studium an der Philipps-Universität in Marburg, an der Julius Maximilians Universität in Würzburg und an der Georg-August-Universität in Göttingen, sowie seine Referendariatszeit mit Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens im Sommer 1995 in Gießen. Nach einer referendariatsbegleitenden Tätigkeit bis Herbst 1995 in einer zivilrechtlich ausgerichteten Kanzlei in Marburg, erfolgte im Herbst 1995 die Gründung der Sozietät Dr. Hother & Quast in Dessau-Roßlau.
Bereits seit Sozietätsgründung liegt ein Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Quast in der beratenden und forensischen Betreuung von vorwiegend im Zivilrecht angesiedelten bau- und architektenrechtlichen Mandaten. Hier vertritt er regelmäßig die öffentliche Hand und unterstützt die dortigen Fachämter. Daneben vertritt er seit vielen Jahren in diesem Bereich überregional tätige kleinere und größere mittelständische Unternehmen, Bau-ArGen, Architekten sowie private Bauherrn. Er ist tätig im Bereich der juristischen Baubegleitung, d. h. vom Vertragsentwurf bis zur Fertigstellung von Bauvorhaben.
Neben dem Entwurf von Bau- und Architektenverträgen liegt sein Hauptaugenmerk selbstverständlich auch auf der Prüfung dieser Vereinbarungen.
RA Quast ist zugelassen bei der Rechtsanwaltkammer des Landes Sachsen-Anhalt. Seit Sommer 2000 ist er nicht nur an sämtlichen Amts- und Landgerichten, sondern auch am Oberlandesgericht Naumburg (Sachsen-Anhalt) auftrittsbefugt und hat somit seither die Berechtigung, vor sämtlichen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten bundesweit aufzutreten.
Seit Januar 2007 verfügt RA Quast über die Fachanwaltszulassung Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und ist seit 2003 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im DAV.
Neben diesem Schwerpunkt liegt eine weitere Kernkompetenz seiner beruflichen Tätigkeit auf dem Gebiet des Handels- und Gesellschaftsrechts und des Immobilienrechts, hier insbesondere bei den teils recht komplexen vertragsrechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Immobilienkaufverträgen. Herr Rechtsanwalt Quast ist seit 2007 Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Handels- und Gesellschaftsrecht des DAV. Derzeit absolviert Herr RA Quast den Kurs zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.
Herr RA Quast ist außerdem im Verkehrsrecht tätig. Neben zivilrechtlichen Auseinandersetzungen vertritt er unsere Mandanten auch, wenn ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder ein verkehrsrechtliches Delikt zur Last gelegt wird.
Schließlich führt Herr RA Quast in der Kanzlei das Dezernat Versicherungsrecht.